Das ist jetzt gut zu wissen.
Du hast den Start gemeistert. Was ist während der Ausbildungszeit wichtig?
Zu den Bezügen der Anwärter*innen gehören der sogenannte Grundbetrag und die Sonderzuschläge. Die Höhe des Grundbetrages richtet sich nach der jeweiligen Laufbahn und der Fachrichtung und kann in den einzelnen Bundesländern variieren. Der Grundbetrag ohne Zulagen liegt im Vorbereitungsdienst zwischen etwa 710 Euro im einfachen Dienst und etwa 1050 Euro im höheren Dienst. Dazu können – je nach Branche und Arbeitgeber – noch Zulagen wie vermögenswirksame Leistungen, jährliche Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, ein Familienzuschlag und andere Vergütungen kommen.
Der Vorbereitungsdienst für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes findet an (verwaltungsinternen) Fachhochschulen statt. Die Ausbildung ist in zwei Teile geteilt: die Fachstudien an der Fachhochschule und die berufspraktischen Studienzeiten in Ausbildungsbehörden von jeweils 18 Monaten.
In der Bundesverwaltung ist hierfür die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung eingerichtet, die über folgende Fachbereiche verfügt:
- Allgemeine innere Verwaltung
- Arbeitsverwaltung
- Auswärtige Angelegenheiten
- Bundespolizei
- Bundeswehrverwaltung
- Finanzen
- Öffentliche Sicherheit
- Sozialversicherung
- Wetterdienst
In den Verwaltungsfachhochschulen der Länder werden Landes- und Kommunalbeamte bzw. -beamtinnen in der Regel in den Fachrichtungen „allgemeine innere Verwaltung“, „Polizei“, „Steuerverwaltung“ und „Rechtspflege“ ausgebildet.
Für Beamt*innen gelten andere Bestimmungen im Bereich der sozialen Absicherung. Es gibt ein eigenständiges, beamtenspezifisches Sicherungssystem. So besteht für sie keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Arbeits- und Krankenversicherung, wie sie für die Angestellten im Öffentlichen Dienst gilt.
Beamt*innen müssen sich allerdings einer privaten Krankenversicherung anschließen. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung werden durch die Beihilfe ergänzt. Die Altersversorgung und die anfallenden Kosten bei einem Dienstunfall werden unmittelbar durch den Dienstherren sichergestellt.
Da Beamtenanwärter*innen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen und müssen bei ihrer Amtsführung immer auf das Wohl der Allgemeinheit Rücksicht nehmen.
Insbesondere gilt auch für Anwärter*innen die allgemeine Gehorsams- und Treuepflicht von Beamt*innen und Beamten.
Insbesondere gilt auch für Anwärter*innen die allgemeine Gehorsamspflicht von Beamt*innen und Beamten. Allerdings muss die oder der Vorgesetzte örtlich und sachlich zuständig und die Anordnung nicht erkennbar rechtswidrig sein. Daneben haben sie ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sollen am dienstlichen Geschehen Anteil nehmen, ihre Vorgesetzten auf die für eine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte aufmerksam machen und sich für die zu treffenden Maßnahmen mitverantwortlich fühlen.
Für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen tragen Beamt*innen die uneingeschränkte persönliche Verantwortung. Haben sie Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen, müssen sie diese unverzüglich bei ihrem/ihrer unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen. Hält der/die Vorgesetzte an der Anordnung fest, haben sie sich – wenn ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit fortbestehen – an den/die nächst höhere/n Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt diese/r die Anordnung, muss sie ausgeführt werden – in diesem Fall sind Beamte*innen in aller Regel von ihrer persönlichen Verantwortung entbunden.
Für vorsätzliche und fahrlässige Dienstvergehen, die zu einem Schaden geführt haben, ist der/die Beamt*in regresspflichtig, das heißt es muss Schadenersatz geleistet werden.
Die Treuepflicht beinhaltet, dass Beamte*innen sich mit vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf widmen müssen. Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung aktiv eintreten. Sie dürfen sich politisch betätigen, müssen dabei aber auf das Ansehen ihres Amtes und ihrer besondere Stellung im öffentlichen Dienst Rücksicht nehmen. Das heißt, Beamte*innen müssen sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.
Als Beamtenanwärter*in musst Du am Ende Deiner Ausbildung eine Laufbahnprüfung ablegen. Sie besteht in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Einzelheiten deiner Laufbahnprüfung sind in den geltenden Gesetzen und Verordnungen geregelt. Wenn Du die Laufbahnprüfung nicht bestehst, hast Du die Möglichkeit, sie zu wiederholen. So lange muss dein Dienstherr das Ausbildungsverhältnis verlängern.
Das Disziplinarrecht befasst sich mit den Folgen der Verletzung der dienstlichen Pflichten der Beamt*innen. Dazu sehen das Bundesdisziplinargesetz bzw. die entsprechenden Landesvorschriften fünf Disziplinarmaßnahmen vor, die je nach Schwere des Dienstvergehens gegen eine*n Beamten*in ausgesprochen werden können: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und Entfernung aus dem Beamt*innenverhältnis.
In einem Disziplinarfall leistet ver.di für seine Mitglieder Rechtsschutz. Wichtig ist es, in solchen Angelegenheiten die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder den Personalrat zur Unterstützung heranzuziehen.
Alles rund um die Ausbildung der Beamtenanwärter*innen wird in entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Informationen zu Rechtsvorschriften bekommst Du bei Deinem Personalrat, Deiner Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder Deiner Kontaktperson von ver.di.
Manchmal ist der Prozess vor Gericht die letzte Möglichkeit, um Deine Rechte durchzusetzen. Zum Beispiel, wenn Du Dich gegen eine Kündigung, Lohnkürzung, eine unberechtigte Abmahnung, eine falsche Beurteilung oder in einem Disziplinarverfahren wehren willst.
Wenn Du ver.di Mitglied bist, erhältst Du kostenlosen Rechtsschutz in allen Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrechtsangelegenheiten auf Antrag in Deiner ver.di-Geschäftsstelle. Deine Vertretung vor Gericht übernehmen dann ausgebildete Jurist*innen mit Expert*innenkompetenz für Deinen Fall. So kannst Du Dein Recht einfordern – auch als Auszubildende*r oder Beamtenanwärter*in ohne dickes Konto.
Sowohl die Dualen Ausbildungen als auch die Studiengänge sind durch Verordnungen geregelt. Sie können jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Du hast in der Ausbildung auch eine Probezeit, – in der Regel sind das 3 bis 6 Monate. Im Ausbildungsvertrag ist dies alles geregelt.
Zu Beginn der Ausbildung bekommst Du einen Ausbildungsplan, in dem Deine Arbeitszeiten, die unterschiedlichen Arbeitsbereiche in der Dienststelle oder Betrieb und die Lernziele formuliert sind.
Ein Berichtsheft zu führen ist Vorschrift und zählt zu deiner Ausbildungszeit. Du lieferst dadurch wöchentlich einen Ausbildungsnachweis, der alle vermittelten Inhalte sowohl in der praktischen Ausbildung als auch in der Berufsschule ganz genau festhält. Hierin hältst Du auch Deine Arbeitszeiten, Deine absolvierten, aber auch die ausgefallenen Unterrichtsstunden fest. Das Berichtsheft muss von Ausbilder und Lehrer unterschrieben werden und ist fester Bestandteil der Prüfungszulassung, denn die Ausbildungsnachweise müssen lückenlos sein.
Wenn Du krank wirst, musst Du noch vor Arbeitsbeginn sofort telefonisch Bescheid geben. Du musst den Grund nicht nennen. Die Meldepflicht gilt auch für einen Berufsschultag. Dort musst Du Dich aber auch melden.
Falls im Ausbildungsvertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest fordern. Wenn nicht musst, Du spätestens ab drei Kalendertagen ab darauf folgenden Arbeitstag ein Attest vorlegen.
Übrigens ist es Deine Pflicht, möglichst schnell gesund zu werden!
Wenn nichts wirklich dringendes vorliegt, solltest Du Deine Arbeitstermine immer außerhalb der Arbeitszeiten legen.
Mit Deinem Ausbildungsvertrag hast Du Dich verpflichtet auch das Betriebsgeheimnis zu wahren und keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben. Wenn Du dagegen verstößt, kannst Du je nach der Schwere des Verstoßes kannst Du abgemahnt, verklagt und sogar gekündigt werden.
Öffentlicher Dienst Bund und Gemeinden
Gewerkschaft: ver.di
Quelle: WSI Tarifarchiv
Öffentlicher Dienst Bund und Gemeinden -Pflege-
Gewerkschaft: ver.di
Quelle: WSI Tarifarchiv
Öffentlicher Dienst Länder
Gewerkschaft: ver.di
Quelle: WSI Tarifarchiv
Öffentlicher Dienst Länder -Pflege
Gewerkschaft: ver.di
Quelle: WSI Tarifarchiv
Mit Deinem Ausbildungsvertrag hast Du Dich verpflichtet auch das Betriebsgeheimnis zu wahren und keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben. Wenn Du dagegen verstößt, kannst Du je nach der Schwere des Verstoßes kannst Du abgemahnt, verklagt und sogar gekündigt werden.