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Bei Deinem Start in die Ausbildung kommen viele neue Dinge auf Dich zu.

Kein Problem. Wir sind an Deiner Seite. Nutze unseren Start-Check.

1.

Im Ausbildungsvertrag werden
die Rechte und Pflichten der
Auszubildenden geregelt.
Der Ausbildungsvertrag muss
folgende Punkte enthalten:

  • Art, Gliederung
    und Ziel der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Dauer der regelmäßigen
    täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlungsweise und Höhe
    der Ausbildungsvergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Kündigungsbedingungen

2.

Für den Lohnsteuerabzug benötigt
der Dienstherr/Betrieb:

  • Deine Steueridentifikationsnummer
  • Dein Geburtsdatum
  • unter Umständen deine Religionszugehörigkeit

3.

Der Sozialversicherungsausweis wird
bei Aufnahme der ersten Beschäftigung ausgestellt.
Bei Namensänderungen oder bei
Verlust, kanst Du bei der Deutschen
Rentenversicherung oder bei der
zuständigen Krankenkasse einen
neuen Ausweis beantragen. 
Beamtenanwärter*innen sind von
der Sozialversicherung befreit.

4.

Damit Deine Ausbildungsvergütung
überwiesen werden kann, brauchst
Du ein Girokonto.
Wähle am besten eines,
bei dem Du als Auszubildende*r
keine Gebühren bezahlen musst. 

5.

Wenn Du ein polizeiliches
Führungszeugnis brauchst,
kannst Du es bei der Stadt-
oder Gemeindeverwaltung anfordern.

6.

Ab jetzt musst Du Dich
selbst versichern. Was Du
brauchst, erfährst Du auf
der nächsten Seite.

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Ab jetzt musst Du Dich selbst versichern.

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Geld vom Staat und Deinem Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistung

Bis zu 40 Euro im Monat kannst du von deinem Arbeitgeber zusätzlich bekommen – und das ganz ohne Gehaltsverhandlungen. Wie das geht? Frag ihn einfach nach vermögenswirksamen Leistungen (VWL) oder altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL). Mit diesem Extra-Geld unterstützen viele Arbeitgeber die private Vermögensbildung oder Altersvorsorge.

Du bist unter 25? Dann freu dich bei Wüstenrot, unserem Partner im ver.di Mitgliederservice, über bis zu 200 Euro einmaligen Jugendbonus.1)
Zusätzlich hast du die Möglichkeit, auf ein zins-günstiges Bauspardarlehen zuzugreifen. Sprich uns einfach auf Wüstenrot Wohnsparen (Bausparen) und die staatlichen Förderungen an! 

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Die/Der Bausparer*in muss am Ende des Kalenderjahres, in dem sie/er den Bausparvertrag abschließt, jünger als 24 Jahre sein. Jede Bausparer*in / Jede*r Bausparer*in kann nur einen Jugendbausparvertrag mit Jugendbonus abschließen. Der Jugendbonus wird durch eine Wiedergutschrift der Abschlussgebühr maximal in Höhe von 200 Euro auf dem Bausparkonto gewährt. Es gelten Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) und Höchstbeträge. Anspruchsberechtigung vorausgesetzt.

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3 L5 R

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