Nach der Ausbildung
Die Ausbildung hast Du geschafft. Welche Regelungen gelten jetzt für Dich, was solltest Du wissen?
Im Unterschied zum Öffentlichen Dienst gibt das Beamtengesetz verschiedene rechtliche Stufen nach der Ausbildung vor. Hier wird zwischen Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Zeit und Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Beamtenverhältnis auf Widerruf und Beamtenverhältnis nach Art der Befähigung unterschieden. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist dabei der Regelfall. Die allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen, ein erfolgreiches Durchlaufen der Probezeit und die Vollendung des 27. Lebensjahres sind dabei die erforderlichen Stufen, um diesen Status zu erreichen.
Sinn und Zweck der Probezeit für Auszubildende im Öffentlichen Dienst ist die wechselseitige Überprüfung im Berufsalltag. Passt alles? Funktioniert das menschliche Miteinander? Das gilt übrigens für beide Seiten: Nicht nur der Arbeitgeber erprobt die Arbeitsleistung der neuen Arbeitnehmer/-innen. Auch die Beschäftigten können überprüfen, ob sie sich ihren Berufsalltag so vorgestellt haben oder es eventuell doch nicht ganz das Richtige ist.
Beschäftigte haben in dieser Zeit also die Möglichkeit, sich ein genaueres Bild über die Arbeitsstelle und die persönlichen Anforderungen zu verschaffen. Genauso hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sich über den/die neue/n Arbeitnehmer/in im Berufsalltag gewiss zu werden. Stellt eine der beiden Seiten fest, dass es - aus welchen Gründen auch immer – im täglichen Miteinander nicht funktioniert, kann das Arbeitsverhältnis noch während der Probezeit gekündigt werden.